Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht und sie dabei unterstützt den Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA), zu erlangen.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer und allfällige Hilfspersonen und Mitarbeitende sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Lektionendauer
Eine Fahrstunde, genannt auch Fahrlektion, dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Absenzen und Fahrunfähigkeit
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Voraus abgesagt werden, sonst werden sie voll verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst als akzeptiert, wenn dies von der Fahrschule bestätigt wird. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen unabhängig vom Grund der Absage zu Lasten des Fahrschülers / der Fahrschülerin. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 5 Arbeitstagen eingereicht werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion unaufgefordert vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind geschlossene Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse, sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist bzw. dies für die Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten erforderlich ist.
Bei anderen Auflagen (z.B. 101) verpflichtet sich der Fahrschüler / die Fahrschülerin, auf erstmalige Nachfrage Auskunft zu erteilen. Dabei geht es rein darum, die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten. Damit der Fahrlehrer weiss, wie er korrekt auf allfällige Situationen reagieren muss.
Der Fahrschüler / die Fahrschülerin muss stets fahrfähig sein. Der Fahrschüler / die Fahrschülerin verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch, ausgeprägter Müdigkeit und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin verursacht werden, gehen vollumfänglich zu deren Lasten.
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion per Twint oder bar zu bezahlen. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Ein Abo ist persönlich und kann nur in Absprache mit dem Fahrlehrer übertragen werden.
Rückerstattung
Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung, werden dem Fahrschüler / der Fahrschülerin zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird ausbezahlt. Nicht genutzte Abonnement-Stunden verfallen nach 2 Jahren.
Tarife
Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung – auch mit Wirkung auf bestehende Kundenverhältnisse – zu ändern.
Die Administrationspauschale in der Höhe von CHF 100.- ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung einmalig zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde, ist die Administrationspauschale für die Probelektion NICHT fällig.
Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein, so sind dieses spätestens am Prüfungstag zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Allfällige, daraus entstehende Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers / der Fahrschülerin.
Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, fällt der Fahrschüler / die Fahrschülerin ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule FAHRLässig durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler / die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.
Gutscheine
Die von uns ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine können ausschliesslich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von uns angeboten werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Die Verwendung von Gutscheinen unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Begleitpersonen
Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken und kann im Einzelfall nach vorgängiger Absprache mit dem Fahrlehrer bewilligt werden.
Datenschutz
Die Zufriedenheit unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ist unser oberstes Gebot. Dazu gehört auch die Wahrung der Privatsphäre und Sicherheit Ihrer Daten. Daher hält sich die Fahrschule FAHRLässig bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personen- oder firmenbezogener Daten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Personendaten werden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet. Diese Daten werden Dritten nur insoweit weitergegeben, als dies zur ordnungsgemässen Abwicklung des Vertrages unbedingt erforderlich ist. Die erhobenen Daten dürfen zu eigenen Marketing- und Werbezwecken ausgewertet und verwendet werden.
Die Fahrschule FAHRLässig bewahrt personenbezogene Kundendaten nur so lange auf, wie dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze notwendig oder angemessen ist oder so lange sie für die Zwecke, für die sie gesammelt wurden, notwendig sind. Sobald die Personendaten nicht mehr benötigt werden und auf jeden Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungsfrist, werden diese gelöscht.
Die Fahrschule FAHRLässig garantiert nicht, dass die Website fahrlässig.ch/fahrlaessig.ch jederzeit verfügbar ist und haftet nicht für eine fehlerhafte Datenkommunikation.
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Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule FAHRLässig ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule FAHRLässig by Michael Küttel.